Monatliche Entschädigung
Durch das Landesabgeordnetengesetz des Landes Berlin erhalte ich als Abgeordneter eine monatliche Entschädigung von 6.250 €. Meine Tätigkeit als Abgeordneter wird steuerlich mit der eines Freiberuflers gleichgesetzt. Das bedeutet, alle Steuern und sonstige Ausgaben wie auch eine freiwillige Krankenversicherung werden von dieser Entschädigung abgezogen. Die monatliche Entschädigung ist an die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der Berlinerinnen und Berliner gekoppelt.
Büropauschale
Zusätzlich bekomme ich eine monatliche Pauschale von 2.642 € für Schreibarbeiten, Porto, Telefon, Fahrtkosten und für den Unterhalt eines Büros außerhalb des Abgeordnetenhauses. Dieses offene Büro befindet sich in der Schierker Straße.
Mitarbeiter*innenpauschale
Mit meinem Abgeordnetenmandat ist außerdem eine zweckgebundene Mitarbeiter*innenpauschale in Höhe von 4.458 € verbunden, die ich in Gänze zur Beschäftigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters verwende.
Ausschlussversicherung
Meine Abgeordnetentätigkeit betreibe ich hauptberuflich und meine monatlichen Einkünfte resultieren ausschließlich aus meinen Bezügen als Mitglied des Abgeordnetenhaus von Berlin. Darüber hinaus habe ich keinerlei Nebeneinkünfte.